Visa-Service

Reisepass mit Flugtickets

Benötigen Sie ein Visum?

In der Regel ist für die Beantragung eines Messe- oder Geschäftsvisums kein Einladungsschreiben des Messeveranstalters vorgeschrieben.

Aussteller legen bei der Visabeantragung in der Regel eine Ausstellerzulassung der jeweiligen Messegesellschaft vor. Ob Gebühren anfallen oder eine gebührenfreie Erteilung möglich ist, entscheidet ausschließlich die zuständige deutsche Botschaft bzw. das zuständige Konsulat nach den jeweils geltenden Bestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass die Visabestimmungen je nach Land und zuständiger deutscher Auslandsvertretung variieren können. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fristen gelten, legt ausschließlich die zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat fest. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen.

Einladungsschreiben

Sollte im Einzelfall dennoch ein Einladungsschreiben erforderlich sein, kann dieses über den Visa-Service der Hamburg Messe beantragt werden.

Einladungsschreiben werden in der Regel frühestens ca. 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt, da viele Auslandsvertretungen ausschließlich aktuelle Dokumente akzeptieren.

Ergänzende Hinweise zur Visapraxis bei Messebesuchen stellt der AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) hier zur Verfügung.

Verbindliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Einladungsschreiben können hier beantragt werden:

Umgebungsplan Hamburg Messe und Congress

Umgebungskarte

Adresse
Hamburg Messe und Congress

Messeplatz 1
20357 Hamburg