Messe-Visa jetzt noch einfacher

Keine Einladungsschreiben mehr erforderlich

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat die Visastellen in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung vom 24. Juli 2013 davon in Kenntnis gesetzt, dass bei künftigen Anträgen auf Erteilung eines Visums zum Besuch einer Messe in Deutschland grundsätzlich keine Einladung der jeweiligen Messegesellschaft vorgelegt werden muss.

Aussteller werden gebeten, bei Beantragung eines Visums eine Ausstellerzulassung der jeweiligen Messegesellschaften vorzulegen; in diesem Fall kann das Visum kostenfrei erteilt werden. Die jeweils gültigen Bedingungen (Unterlagen, Nachweise, Fristen etc.) hierfür sind bei der zuständigen örtlichen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat zu erfragen. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Konsulat auf. Die notwendigen Unterlagen sind immer vollständig einzureichen!

Sollten Sie trotzdem ein Einladungsschreiben benötigen, füllen Sie bitte das Formular aus. Alle Felder, die mit einem (*) gekennzeichnet sind, werden in jedem Fall benötigt. Ihre persönlichen Daten werden direkt aus dem Online-Formular übernommen. Es können keinerlei Änderungen oder Korrekturen von uns vorgenommen werden. Sollte Ihr Einladungsschreiben falsche Angaben enthalten, füllen Sie das Formular bitte erneut aus. Das Einladungsschreiben wird Ihnen als pdf-Dokument per E-Mail zugeschickt. Zusendungen per Fax sind nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Tage.

Aktuelle Informationen

Speziell für Aussteller aus China haben wir den Fragebogen um den Zusatz: Standnummer erweitert – diese wird somit ebenfalls im Einladungsschreiben aufgeführt.

Wir haben die Information erhalten, dass für VISA-Antragsteller aus Indien, Iran und der Türkei die Wartezeit für Termine zur Visumbeantragung aktuell sehr lange ist. Bitte beantragen Sie Ihr Visum so früh wie möglich, damit Ihre Teilnahme an unseren Messen sicher stattfinden kann.

Bitte klicken Sie hier, um zum Visa-Formular zu kommen: