Es freut uns, dass Sie sich für unsere Veranstaltungen interessieren und darüber berichten möchten! Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen rund um Ihre Presseakkreditierung für die Eigenveranstaltungen der Hamburg Messe und Congress GmbH. Bitte beachten Sie, dass für einige Veranstaltungen spezielle Akkreditierungsrichtlinien gelten. Bei den Gastveranstaltungen läuft die Akkreditierung direkt über den jeweiligen Veranstalter.

Bitte akkreditieren Sie sich über die jeweilige Veranstaltungs-Website online. Eine Akkreditierung vor Ort ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Akkreditierung ausschließlich zur journalistischen Berichterstattung erfolgt.

Achtung
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Prüfung der Onlineakkreditierung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Bearbeitung der Online-Akkreditierungsanfragen während einer laufenden Veranstaltung kann nicht garantiert werden. Bitte nutzen Sie während der Veranstaltung den Service am Pressecounter. Vielen Dank!

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den vorgenannten Punkten anzufordern. Die Legitimation sollte in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Hamburg Messe und Congress GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.

 

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre (foto-)journalistische Tätigkeit mit Bezug zu dem jeweiligen Messethema folgendermaßen nachweisen können:

  • Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.
  • Durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteurin oder Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeitender oder Autorin oder Autor genannt sind und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.
  • Durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe.
  • Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branche etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen des erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. Bitte beachten Sie, dass es in Einzelfällen separate Akkreditierungsregeln für Blogger geben kann.
  • Durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass Sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
  • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.
  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z.B. Geschäftsführer, Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen.
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen.
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen.
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den vorgenannten Punkten anzufordern. Die Legitimation sollte in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Hamburg Messe und Congress GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Hamburg Messe und Congress GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Bildnachweis
Header: © Hamburg Messe und Congress / Michael Zapf