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Die Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnung ist mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es gelten aber weiter die Regelungen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes festlegt. Alle Maßnahmen, die bislang in Bezug auf die Durchführung von Messen, Kongressen und anderer Veranstaltungen galten, entfallen.